Entfernung von gutartigen und bösartigen Hautveränderungen.
Gutartige Hautveränderungen, wie z.B. Altersflecke, Alterswarzen oder kleine Fibrome (kleine gestielte Hautauswüchse), werden häufig aus rein kosmetischen Gründen entfernt. In anderen Fällen entfernt man Hautveränderungen, weil sie verdächtig aussehen und eine feingewebliche Untersuchung klären soll, ob möglicherweise bösartige Zellveränderungen vorliegen. Dies gilt z.B. für Leberflecke (Muttermale), die sich plötzlich verändern. Solche Warnsymptome können Größenzunahme, Farbänderungen oder Blutungen sein. Auch Muttermale, die in sehr großer Zahl auftreten, größer als 5 mm sind oder unregelmäßig begrenzt oder gefärbt sind, gelten als kontrollbedürftig.
Die häufigsten bösartigen Hauttumoren sind die sogenannten Basalzellkarzinome (auch Basaliome genannt), die meist auf vorher unveränderter Haut entstehen. Sie wachsen zerstörend in die Breite und Tiefe, bilden aber anders als der gefürchtete schwarze Hautkrebs (Melanom) nie Tochtergeschwüre (Metastasen) aus. Mit der vollständigen operativen Entfernung dieser Hauttomore (mikrografisch randkontrolliert) ist somit der Fall meist ausgestanden. Es muss nur noch regelmäßig kontrolliert werden, ob evtl. weitere UV-Schäden andernorts zum weißen Hautkrebs führen.
Alle die genannten Hauttumoren können in der Regel problemlos in der Hautarzt-Praxis ambulant entfernt werden.
Wie wird die ambulante Operationen durchgeführt?
Für die Operation ist eine örtliche Betäubung im Normalfall ausreichend, es kann aber auch eine Vollnarkose durchgeführt werden. Der Hautbefund wird so entfernt, dass der Schnitt gleichsinnig mit den Hautlinien verläuft. Auf diese Weise wird die spätere Narbe weniger auffällig. Dadurch, dass die Narbe länger als die Hautveränderung angelegt wird, wird eine zu starke Verdickung an den Enden verhindert. Wird der Ausgangsbefund vom Arzt eher als gutartig beurteilt, so wird die Wunde vernäht.
Falls es sich um eine bösartige Geschwulst handeln könnte, wird die Wunde meist offen gelassen und verbunden. In der feingeweblichen Untersuchung wird von einer pathologischen Abteilung oder einem Institut festgestellt, ob die Ränder des Präparats tumorfrei sind und ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt wurde. Wenn dies der Fall ist, kann die Wunde genäht werden, anderenfalls muss noch einmal oder gegebenenfalls mehrmals nachgeschnitten werden. Bei größeren entstandenen Operationswunden kann eine Hautlappenverschiebung oder eine Hauttransplantation sinnvoll sein.
Die richtige Behandlung ist nur vom Arzt vorzuschreiben bzw. durchzuführen.
Und sie muss komplex sein.